Allgemeine Geschäftsbedingungen LOREM GmbH

Gültig ab 1. Juli 2017

  1. Geltungsbereich und Anwendung

    Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“), regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von LOREM GmbH, 8320 Fehraltorf (nachfolgend „LOREM“) zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen LOREM und den Kunden, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

    Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, soweit sie von LOREM schriftlich akzeptiert worden sind.

    Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder ungültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung ist in einer Weise zu interpretieren, dass die beabsichtigte Regelung bestmöglich erreicht wird.

    LOREM behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils gültigen AGB werden den Kunden in geeigneter Weise bekannt gegeben und sind im Internet unter www.lorem.ch zugänglich.

  2. Bestellung und Lieferung

    Mit der Aufgabe der Bestellung anerkennt der Kunde die AGB von LOREM.

    Bestellungen sind in jedem Fall verbindlich und können ohne ausdrückliches Einverständnis von LOREM nicht annulliert werden. Ein Vertrag kommt mit der Zustimmung von LOREM, spätestens jedoch mit der Lieferung an den Kunden zustande. Vertragsabschluss und Lieferung erfolgen in jedem Fall unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden und der Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der bestellten Produkte.

    Von LOREM angegebene Liefertermine sind ohne anders lautende, schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt ohne Gewähr. Sollte sich eine Lieferung über einen von LOREM schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen LOREM in Verzug setzen. Erst nach Ablauf einer weiteren, angemessenen Nachfrist kann der Kunde die Bestellung annullieren. LOREM haftet in diesem Fall dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug oder die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung von LOREM zurückzuführen ist.

    Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die LOREM keinen Einfluss hat (Beispiele: Streik, Aussperrung, Materialausfall, Betriebsstörung beim Hersteller, Transportprobleme), ist LOREM berechtigt, die Bestellung zu annullieren.

    Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen einer schriftlichen Zustimmung von LOREM. Entstandene Kosten kann LOREM dem Kunden belasten.

    Ohne ausdrückliche andere Vereinbarung sind Teillieferungen durch LOREM zulässig.

    LOREM verrechnet für alle Sendungen einen Kostenanteil für Verpackung und Versand. Die detaillierten Bestimmungen sind in der „Versand-, Abhol- und Retouren-Vereinbarung“ geregelt. Diese bildet einen integrierten Bestandteil der vorliegenden AGB.

  3. Prüfung und Übergang der Gefahr

    Der Kunde ist verpflichtet, die von LOREM gelieferten Produkte unmittelbar nach Anlieferung oder Abholung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Allfällige Schäden, Mängel und Beanstandungen sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innert Wochenfrist, schriftlich an die Adresse von LOREM bekannt zu geben.

    Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb Wochenfrist ab Erhalt der Produkte erfolgt, gilt die Lieferung als vertragskonform, es sei denn die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar.

    Bei der Übergabe der Ware sind erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen auf der Empfangsbescheinigung des Spediteurs zu vermerken.

    Mit der Übergabe der Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über.

    Werden die Produkte vom Kunden nicht termingerecht abgeholt, so werden die Produkte auf Kosten und Risiko des Kunden während 5 Tagen aufbewahrt und sodann dem Kunden nachgeschickt.

  4. Preise

    Die Kundenankaufspreise verstehen sich grundsätzlich netto in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer. Auf einzelnen Produktegruppen werden umsatzabhängige Mengenrabatte gewährt, auf gewissen Artikeln können mengenbezogene Staffelpreise zur Anwendung kommen.

    Nebenkosten wie zum Beispiel Kosten für Verpackung, Versand oder ähnliches sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden. Gebühren wie SUISA oder vorgezogene Recycling-Gebühr sind in den Preisen enthalten; deren Höhe wird separat ausgewiesen. Die detaillierten Bestimmungen sind in der „Versand-, Abhol- und Retouren-Vereinbarung“ geregelt. Diese bildet einen integrierten Bestandteil der vorliegenden AGB.

    Preisänderungen bleiben zu jedem Zeitpunkt, auch ohne Vorankündigung, vorbehalten.

  5. Kreditlimite / Informationspflicht

    LOREM legt, basierend auf dem vom Kunden realisierten oder geplanten Jahresumsatz, die Kreditlimite fest. LOREM kann vom Kunden jederzeit Sicherheiten in Höhe der Kreditlimite verlangen.

    Bei Zahlungsverzug oder Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden behält sich LOREM vor, die Kreditlimite anzupassen, Sicherheiten zu verlangen und auf Vorauszahlung oder per Nachnahme zu liefern.

    Der Kunde verpflichtet sich, wesentliche Änderungen in seinem Unternehmen (Aktionariat, Rechtsform, Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Adresse) sowie allenfalls die Geschäftsexistenz gefährdende Umstände unverzüglich an LOREM zu melden.

  6. Zahlungsbedingungen

    Ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung sind die Rechnungen der LOREM für Papiere und Verbrauchsmaterial (Tinte, Toner) innert 30 Tagen, für IT-Produkte und Maschinen innert 10 Tagen rein netto zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. LOREM kann einen Verzugszins in Höhe von 6% und Mahngebühren geltend machen.

    Bei Zahlungsverzug des Kunden werden sämtliche offenen Rechnungen fällig. Werden die Schulden auch innert einer von LOREM angesetzten Nachfrist nicht getilgt, ist LOREM ohne weitere Androhung berechtigt, Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis deren Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, hat der Kunde zu tragen. LOREM ist berechtigt, den Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie den ihr entstandenen Schaden geltend zu machen.

    Der Kunde hat die Pflicht, LOREM im Voraus zu benachrichtigen, wenn ein Zahlungsverzug absehbar ist.

  7. Verrechnung und Retentionsrecht

    Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen von LOREM zu verrechnen.

    Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden an Sachen von LOREM ist voll-umfänglich wegbedungen.

    Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnung verpflichtet, unabhängig davon, ob er die Produkte im Rahmen eines allfälligen Weiterverkaufes bei seinem Endkunden anliefern, in Rechnung stellen oder einkassieren kann.

  8. Eigentumsvorbehalt

    Die gelieferten Produkte bleiben im Eigentum von LOREM, bis LOREM den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. Der Kunde verpflichtet sich, LOREM auf Verlangen umgehend sein schriftliches Einverständnis in allen zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes wesentlichen Punkten zu geben.

  9. Rücksendungen

    Der Umtausch oder die Rückgabe von Produkten ist grundsätzlich nicht möglich. Nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Zustimmung von LOREM kann ein Umtausch oder eine Rücksendung getätigt werden. Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Rücksendungen können nur innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum akzeptiert werden.

    LOREM behält sich vor, Produkte mit fehlender oder unbrauchbarer Originalverpackung sowie nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren. Als unbrauchbar gilt die Verpackung, wenn sie defekt, mit Etiketten beklebt, beschrieben oder anderweitig unverkäuflich ist. Als nicht einwandfrei gelten Produkte, die vor über 30 Tagen gekauft wurden, die bereits in Gebrauch waren, ein erreichtes oder innert 180 Tagen bevorstehendes Ablaufdatum aufweisen oder anderweitig unverkäuflich sind. Akzeptiert LOREM die Rücksendung solcher Produkte aus Kulanzgründen, nimmt sie eine angemessene Reduktion des Kaufpreises von mindestens 30% vor.

    Beschaffungsprodukte (Produkte, welche LOREM nicht als Lagerartikel deklariert hat und die deshalb nur auf Kundenbestellungen hin speziell beschafft werden) können in keinem Fall an LOREM zurückgegeben werden.

    Die Rücksendung von Produkten richtet sich in jedem Fall nach den von LOREM und den Herstellern definierten Abläufen. Die detaillierten Bestimmungen sind in der „Versand-, Abhol- und Retouren-Vereinbarung“ geregelt. Diese bildet einen integrierten Bestandteil der vorliegenden AGB.

  10. Gewährleistung / Garantie

    Die Gewährleistung von LOREM für die von ihr gelieferten Produkte richtet sich vollumfänglich nach den Garantiebestimmungen des Herstellers oder Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber LOREM, mit der einzigen Ausnahme, dass LOREM eigene Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller an den Kunden abtritt.

    Die Gewährleistung beschränkt sich aufgrund der jeweiligen Garantiebestimmungen des Herstellers oder Lieferanten in der Regel auf Nachbesserung oder Ersatz der mangelhaften Produkte.

    Die Gewährleistung Frist bei Occasion-, Demo- oder Vorführungs-Geräten beträgt 3 Monate sofern nichts anders schriftlich (in der Auftragsbestätigung und Rechnung) vereinbart wurde. Die Gewährleistung wird dabei direkt von LOREM erbracht.

    LOREM behält sich bei Occasion-Geräten vor die Gewährleistung auf Wandlung zu beschränken (z.B. wegen Mangel an Ersatzteilen). Die Wandlung wird dabei ausschliesslich auf das Gerät beschränkt. Lieferkosten, Dienstleistungen sowie Papier und Verbrauchsmaterial werden nicht zurückerstattet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung für Mängel, welche nicht vom Hersteller oder von LOREM zu verantworten sind, insbesondere für unsachgemässe Lagerung, Nichtbeachten der Betriebsanleitung, natürliche Abnutzung, unsachgemässe Handhabung, höhere Gewalt oder ähnliche Gründe.

    Garantieansprüche sind sofort nach Entdeckung des Schadens schriftlich, unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges, bei LOREM geltend zu machen. Einzelne Hersteller oder Lieferanten verlangen, dass Garantieansprüche direkt bei ihnen geltend gemacht werden. Die Abwicklung von Garantiefällen richtet sich in jedem Fall nach den von LOREM und den Herstellern definierten Abläufen. Die detaillierten Bestimmungen sind in der „Versand-, Abhol- und Retouren-Vereinbarung“ geregelt. Diese bildet einen integrierten Bestandteil der vorliegenden AGB.

  11. Lagerung

    Inkjet-Medien, Tinten, Ettiketten und Thermotransferfolien sind trocken, vor Sonnenlicht geschützt, verschlossen und gut verpackt bei einer Raumtemperatur von 10-30° C und einer  relativen Luftfeuchtigkeit von 30 – 60% zu lagern.

  12. Haftung

    LOREM haftet nur für direkten Schaden und nur wenn nachgewiesen ist, dass dieser durch grobes Verschulden von LOREM oder den von LOREM beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung oder Dienstleistung beschränkt.

    Jede weitergehende Haftung von LOREM, deren Hilfspersonen und den von LOREM beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von indirekten Schäden wie Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn, Imageverlust oder ähnliche Folgeschäden.

    LOREM verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Produzenten/Hersteller/Lieferanten an-erkannte Haftungsansprüche abzutreten.

  13. Vertraulichkeit

    Der Kunde verpflichtet sich, Daten und Informationen aus der Vertragsbeziehung mit LOREM, insbesondere Preise, Rabatte, Mengen usw. vertraulich zu behandeln und auf keinen Fall Dritten zugänglich zu machen.

  14. Patente und andere Schutzrechte

    Macht ein Dritter gegen den Kunden Ansprüche geltend wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder anderen gewerblichen Schutzrechtes durch von LOREM gelieferte Produkte, so orientiert der Kunde LOREM unverzüglich schriftlich über den Sachverhalt. LOREM wird die Informationen an den Hersteller oder Lieferanten weiterleiten und diesen zur direkten Erledigung auffordern.

    Der Kunde verzichtet gegenüber LOREM auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche aus solchen Fällen.

  15. Wiederausfuhr

    Die Wiederausfuhr gewisser von LOREM vertriebener Produkte unterliegt internationalen Exportkontrollbestimmungen, insbesondere den schweizerischen, europäischen und US-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, sich vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte selbständig über die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen zu erkundigen und gegebenenfalls die notwendigen Genehmigungen selber einzuholen.

    Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.

    Wird LOREM belangt, weil der Kunde für die von LOREM gelieferten Produkte die erforderlichen Exportgenehmigungen nicht eingeholt hat, hat der Kunde LOREM dafür vollumfänglich schadlos zu halten.

  16. Elektronische Hilfsmittel (E-Supplies)

    LOREM bietet verschiedene Hilfsmittel an, sei es in Form von lokal installierter Software oder im Internet, welche den Zugriff auf Kunden-, Artikel- und Auftragsdaten sowie die Übermittlung von Aufträgen ermöglichen. LOREM verwendet höchste Sorgfalt auf die Aktualität dieser Daten; sie übernimmt jedoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Übertragung und Verwendbarkeit der Daten.

    Sämtliche Daten sind Eigentum von LOREM und dürfen vom Kunden ausschliesslich im Rahmen der Vertragsbeziehung genutzt werden. Ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von LOREM dürfen die Daten nicht an Dritte weiter gegeben werden. Für Schäden, die LOREM durch unerlaubte Weitergabe von Daten entstehen, haftet der Kunde.

    Der Kunde verpflichtet sich, Zugangsdaten zu elektronischen Systemen von LOREM wie Benutzernamen und Passwörter auf geeignete Weise zu schützen. Die Zugangsdaten dürfen ausdrücklich nicht an Dritte weitergegeben oder bekannt gemacht werden. Für Schäden, die LOREM oder dem Kunden durch unsachgemässen Schutz und unerlaubte Weitergabe von Zugangsdaten entstehen, haftet der Kunde selbst.

    Der Zugang zu einzelnen elektronischen Hilfsmitteln ist abhängig von Umfang und Qualität der Zusammenarbeit zwischen Kunde und LOREM. In solchen Fällen schliesst LOREM mit dem Kunden separate Vereinbarungen und Verträge ab.

  17. Datenschutz

    Der Kunde anerkennt, dass LOREM zur Erfüllung einzelner Hersteller-Verträge verpflichtet ist, kundenbezogene Daten wie Namen und Adressen, bezogene Produkte, Preise und Mengen an Hersteller und Lieferanten im In- und Ausland zu übermitteln.

    Ebenso ist der Kunde einverstanden, dass LOREM kundenbezogene Daten zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden bearbeitet und dem von LOREM beauftragten Kreditprüfungs- oder Kreditversicherungsunternehmen bekannt gibt.

    LOREM verpflichtet sich, vom Kunden erhaltene Adressen von Verbrauchern und Anwendern, zum Beispiel für Direktlieferungen, ausschliesslich zum Zwecke der Auftragsbearbeitung und Auslieferung zu verwenden.

  18. Übertragung von Rechten und Pflichten

    Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen mit LOREM können vom Kunden nur mit vorgängiger, schriftlicher Zustimmung von LOREM an Dritte übertragen werden.

  19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Die Verträge und die AGB von LOREM unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere des Wiener UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf.

    Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar er-gebenden Streitigkeiten befindet sich für LOREM sowie für den Kunden bei den zuständigen Gerichten von Pfäffikon ZH bzw. des Kantons Zürich. LOREM ist berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen gesetzlich zuständigen Gericht zu belangen.